Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hinweis: Dieser Bereich wird ständig aktualisiert. (Stand: 17.07.2024)
Wer ist für die Durchführung der Baumaßnahme verantwortlich?
Die Gemeinde führt die Maßnahme im Benehmen mit dem Land durch. Der Gemeinde obliegt die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung.
Wurde ein Ingenieurbüro beauftragt?
Ja, das Ingenieurbüro Leuze aus Karlsruhe wurde mit den Planungen beauftragt.
Ist das Projekt "Sanierung der Ortdurchfahrt" ein Projekt der Gemeinde Eisingen?
Nein. Die Sanierung der Straße ist ein Projekt des Regierungspräsidiums.
Die Gemeinde Eisingen nutzt die Gelegenheit, die Arbeiten zum Austausch der notwendigen Leitungen durchzuführen.
Wann beginnt die Baumaßnahme?
Es ist geplant, mit den Arbeiten Anfang 2025 zu beginnen. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Warum plant das Regierungspräsidium die Erneuerung der Fahrbahn im Vollausbau?
Aufgrund des mangelhaften Unterbaus der Fahrbahn.
Warum ist eine Erneuerung der Wasserleitungen notwendig?
Die vorhandene Wasserleitung ist zum Teil über 100 Jahre alt. Außerdem wird diese für die Weiterführung des Abwasser-Trennsystems der Baugebiete Spitzäcker und Mulde benötigt.
Was umfasst die konstruktive Maßnahme?
- Erneuerung der Fahrbahn in der gesamten Ortsdurchfahrt.
- Verlegung einer neuen Wasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse zwischen Bohrrainstraße und Bergstraße.
- Erneuerung sämtlicher Abwasserkanal- und Wasserhausanschlüsse.
- Ausbau der örtlichen Bushaltestellen.
Wurde ein Beweissicherungsverfahren bei den angrenzenden Bauwerken durchgeführt?
Ja, ein Beweissicherungsverfahren, in dem die anliegenden Gebäude aufgenommen wurden, wurde im März 2023 abgeschlossen.
Werden in diesem Zuge gleich alle Hausanschlüsse erneuert?
Sämtliche Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse werden bis zur Grundstücksgrenze auf Kosten der Gemeinde erneuert.
Kann der Hauseigentümer seinen Hausanschluss bei Bedarf erneuern lassen?
Die Hauseigentümer können, bei Bedarf, die Hausanschlüsse von der ausführenden Firma auf eigene Kosten herstellen lassen.
Wäre es möglich, im Zuge der Maßnahme die Bordsteine anzuheben?
Eine Anhebung der Bordsteine oder Verbreiterung der Straße ist nicht vorgesehen.
Wie viele Bauabschnitte (BA) sind geplant?
Es sind 4 große Bauabschnitte geplant. Die konkreten Einzelheiten werden nach erfolgter Ausschreibung von der ausführenden Firma festgelegt.
Eine Übersicht der Bauabschnitte sowie die entsprechenden Erläuterungen finden Sie hier.
Werden die Bauabschnitte in kleinere Abschnitte unterteilt?
Ja, die Bauabschnitte werden in mehrere Unterabschnitte eingeteilt.
Welche Dauer ist pro Abschnitt geplant?
Ca. zwei bis drei Monate.
Wie lange wird die gesamte Baumaßnahme dauern?
Zeitraum der Gesamtmaßnahme werden ca. 1,5 bis 2 Jahre sein.
Welche Art von Verkehrsregulierung wird durchgeführt?
Vollsperrung und bei Bedarf Ampelregelung.
Kann ich mein Haus jederzeit betreten und verlassen?
Ja, die Benutzung der Gehwege wird für Fußgänger (evtl. durch Fußgängerbrücken) immer gewährleistet sein.
Kann ich mein Auto jederzeit auf meinem Grundstück parken?
Die Benutzung des eigenen PKW-Stellplatzes wird nicht jederzeit möglich sein. Je nach Baufortschritt muss auf umliegende Straßen/öffentliche Stellplätze ausgewichen werden.
Gibt es alternative Parkflächen, die uns für diese Zeit zur Verfügung gestellt werden?
Stellplätze werden für einen bestimmten Zeitraum nicht anfahrbar sein. Das Parken muss provisorisch auf umliegenden Straßen erfolgen. Einzelfälle können individuell mit dem ausführenden Unternehmen abgeklärt werden.
Wie genau werden die Busse fahren?
Während der ersten Bauabschnitte wird der Bus von Pforzheim kommend den Waldpark anfahren und dann über die Mulde – Talstraße – Steiner Straße fahren.
Sobald die Steiner Straße gesperrt ist, wird der Bus eine Umleitung über Neulingen nach Stein fahren müssen. Hier werden noch Gespräche mit den SWEG geführt, ob evtl. ein Pendelverkehr, z.B. von Stein bis zum Rutronik, eingerichtet werden kann.
Wird ein neuer Busfahrplan erstellt?
Ja, die SWEG überarbeitet momentan den Fahrplan.
Gibt es einen Verkehrsumleitungsplan?
Ja, der Verkehr wird überörtlich über Neulingen-Göbrichen und Stein umgeleitet. Einzelheiten zur Verkehrsplanung werden nach erfolgter Ausschreibung des ausführenden Unternehmens bekannt gegeben.
Was passiert mit den Geschäften? Werden diese in diesem Zeitraum geschlossen sein?
Alle Geschäfte sollen geöffnet bleiben. Der Anlieferungsverkehr muss entsprechend geregelt werden, d.h. die Anlieferung kann jederzeit mit einem Hubwagen über den Gehweg erfolgen.
Wie kann ich während der Baumaßnahme die Praxen erreichen, die sich in diesem Bereich befinden?
Über die Gehwege sind die Praxen jederzeit erreichbar. Es wird versucht, gemeinsam mit den Praxen individuelle Lösungen zu finden. Alternative Parkmöglichkeiten während dieser Zeit werden gut sichtbar ausgeschildert sein.
Wird es im betroffenen Bereich eine Notwasserversorgung für die Anwohner geben?
Ja, eine Notwasserversorgung wird durch die Wasserversorgung Eisingen hergestellt.
Wie werden in dieser Zeit die Mülltonnen geleert?
Es geht eine Information an die Müllabfuhr, dass dieser Bereich teilweise nicht angefahren werden kann. Die Baufirma wird angewiesen, die Mülltonnen aus diesem Bereich an eine Sammelstelle zu bringen.
Muss ich meine Mülltonnen markieren?
Ja, die Tonnen sollten mit den entsprechenden Hausnummern beschriftet werden.
Wer übernimmt die Kosten der gesamten Baumaßnahme?
Das Land trägt bei dieser Maßnahme die Kosten für die Erneuerung der gesamten Fahrbahndecke, Straßenentwässerungseinrichtung und soweit notwendig des Straßenunterbaus.
Die Kosten für die Wiederherstellung der Leitungszonen werden von der Gemeinde getragen. Der Ausbau der Bushaltestellen wird vom Land bezuschusst.
Was ist als nächster Schritt geplant?
Beginn der öffentlichen Ausschreibung.
Welche Medien wurden bisher genutzt, um die Bürger zu informieren?
- Briefverteilung an die Anwohner der Pforzheimer/Steiner Straße
- Gemeinderatsitzungen
- Mitteilungsblatt
- Homepage der Gemeinde Eisingen
- Infoveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibende
Wie werden Bürger/innen informiert, die keinen Zugang zur Homepage der Gemeinde und kein Mitteilungsblatt abonniert haben?
Es wird ein Baubüro eingerichtet, an welches die Bürger/innen sich mindestens einmal pro Woche persönlich wenden können.
Sie können sich jederzeit an das Bauamt der Gemeinde wenden.
Alle Bürger/innen sind herzlich zu den Gemeinderatssitzungen eingeladen. Dort werden die entsprechenden Beschlüsse gefasst.