Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Eisingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website: www.eisingen-enzkreis.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Info und Beziehungen
Das HTML-Strukturelement für Listen wird nicht immer in Listen eingesetzt. Zum Beispiel stellen die 4 Links im Seitenfuß „Inhalt, Impressum, Datenschutz und Barrierefreiheit“ eine Link-Liste dar, sind aber nicht als solche ausgezeichnet.
Kontrast
Nicht alle Kontraste auf unserer Webseite sind ausreichend. Beispiel: Die weißen Textlinks im Seitenfuß „Inhalt, Impressum, Datenschutz und Barrierefreiheit" haben zum grauen Hintergrund ein zu niedriges Kontrastverhältnis.
Blöcke überspringen
Auf der Suche-Seite setzt der Sprunglink „Zum Inhalt springen“ die aktuellen Suchergebnisse zurück und startet eine neue Suche. Das ist nicht erwartungskonform.
Fokus sichtbar
Die Untermenüpunkte des sogenannten Hamburgermenüs (Bedienelement mit drei waagerechten Strichen) sind in der Tastaturreihenfolge zwar vorhanden, ihr Fokusrahmen ist für sehende
Tastaturnutzende aber durchgehend nicht wahrnehmbar. Tastaturnutzende können so nicht mehr erkennen, welches Element gerade aktiv ist und verlieren die Orientierung.
Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i.V.m. § 4 BITV 2.0
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i.V.m. § 4 BITV 2.0
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
Dokumente auf unserer Webseite sind nicht barrierefrei. Beispiel: Das Dokument Ummeldung.pdf auf der Seite www.eisingen-enzkreis.de/rathaus-service/verwaltung-service/formulare wurde mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC) geprüft. Die Strukturebene des PDFs fehlt oder ist fehlerhaft.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.09.2024 erstellt.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite https://www.eisingen-enzkreis.de/startseite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Sie können über unsere Rückmeldefunktion Kontakt mit uns aufnehmen.
Gemeinde Eisingen
Jennifer Krammerbauer
Öffentlichkeitsarbeit
Talstr. 1
75239 Eisingen
Telefon: Telefonnummer: 07232/38110
E-Mail: krammerbauer(@)eisingen.enzkreis.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.