Schulische Leistungen bewerten
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordert neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch deren Feststellung zur Kontrolle des Lernfortschritts und zum Leistungsnachweis. Als Kontrolle des Lernfortschritts soll sie Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und ggf. den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen den erzielten Erfolg bestätigen, ihnen Hinweise für den weiteren Lernfortgang geben und damit die Motivation der Schülerin oder des Schülers fördern. Als Leistungsnachweis stellt sie eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bildungsgang der Schülerin oder des Schülers dar.
Verfahrensablauf
Die Fachlehrkraft hat zum Beginn ihres Unterrichts bekanntzugeben, wie sie in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern oder Fächerverbünden maßgebenden Kriterien hat sie den Schülerinnen und Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten sowie den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen darzulegen.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch Noten („sehr gut" bis „ungenügend") bewertet. In den Jahrgangstufen der gymnasialen Oberstufe werden sie daneben mit den ihnen je nach Notentendenz zugeordneten Punkten (15 bis 0 Punkte) bewertet.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
Der Unterricht an den öffentlichen Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Kollegs, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist unentgeltlich.
Bearbeitungsdauer
Für jedes Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, ein Zeugnis über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern während des ganzen Schuljahres.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Die von der Schülerin oder vom Schüler besuchte Schule.
Vertiefende Informationen
Ansprechperson für Fragen zur Bewertung einzelner Schülerleistungen ist die unterrichtende Lehrkraft.
Freigabevermerk
- 26.07.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg