Unfallversicherung - Tagespflege anmelden
Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.
Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sie können sich online anmelden. Wenn Sie sich formlos anmelden, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Name
- Anschrift
- Art und Gegenstand des Betriebes
- Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben
Fristen
innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit
Unterlagen
keine
Kosten
- für die Anmeldung: keine
- für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
- § 2 Versicherung kraft Gesetzes
Zuständigkeit
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Vertiefende Informationen
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Freigabevermerk
10.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg