Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen
Ohne passende Umweltplakette dürfen Sie in Umweltzonen nur fahren, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung haben.
Für Prüfungs-, Probe-, oder Überführungsfahrten mit Zeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen müssen Sie keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese Fahrten sind automatisch von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.
Achtung: Für die "Diesel-Verkehrsverbote" in Stuttgart gelten Sonderregelungen.
Informationen dazu können Sie der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart entnehmen.
Verfahrensablauf
Klären Sie zuerst, ob eine Nachrüstung technisch machbar ist. Wenn nicht, müssen Sie sich dies bescheinigen lassen von
- einer technische Überwachungsorganisation beziehungsweise
- einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur.
Hinweis: Wurde Ihr Fahrzeug vor 1971 erstmals zugelassen, müssen Sie dies nicht gesondert bestätigen lassen. Die Fahrzeugpapiere reichen als Nachweis aus.
Prüfen Sie, wofür Sie eine Ausnahme benötigen und ob es sich dabei um Fahrten im öffentlichen Interesse oder in wichtigen Einzelfällen handelt.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie in der Regel schriftlich beantragen. Bei den meisten Behörden liegen Formulare aus.
Der weitere Verfahrensablauf ist unterschiedlich. Erkundigen Sie sich vor Ort.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung muss auch zur erstmaligen Einfahrt in eine Umweltzone vorliegen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für höchstens ein Jahr. Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, können Sie die Ausnahmegenehmigung eventuell verlängern lassen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz) beziehungsweise Fahrzeugschein (bei älteren Kfz)
- Bescheinigung über die technische Nichtnachrüstbarkeit
Diese erhalten Sie beispielsweise bei einer Prüfingenieurin, einem Prüfingenieur oder einer technischen Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP). Sie gilt ein Jahr lang, ersetzt aber keine Ausnahmegenehmigung. - Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung, zum Beispiel bei Gewerbetreibenden: begründete Stellungnahme einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters beziehungsweise einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers, dass eine Ersatzbeschaffung Ihre Existenz gefährden würde
Kosten
Je nach Stadt- oder Landkreis sind diese unterschiedlich.
Beachten Sie, dass auch Kosten für eine Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit Ihres Fahrzeugs anfallen.
Sonstiges
Hinweis: Bestimmte Fahrzeuge dürfen ohne Umweltplakette und ohne Ausnahmegenehmigung in Umweltzonen einfahren, beispielweise:
- Fahrzeuge von Menschen mit schweren Behinderungen, bei denen das Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" in ihrem Schwerbehindertenausweis aufgeführt ist
- Krankenwagen und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
- Oldtimer mit "H-Kennzeichen"
Tipp: Eine Auflistung dieser Fahrzeuge finden Sie im Anhang 3 zu § 2 Absatz 3 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV).
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die untere Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist, je nach Ort, für den Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Achtung: Sie gelangen nur zu einer zuständigen Stelle, wenn für den eingegebenen Ort eine Umweltzone eingerichtet ist.
Vertiefende Informationen
- Ausführliche Informationen zu den Umweltzonen in Baden-Württemberg und zur Ausnahmegenehmigung erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr.
- "Diesel-Verkehrsverbote" in Stuttgart - Sonderregelungen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
02.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg