Alleinerziehende
Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.
Vertiefende Informationen
- Näheres zum Unterhalt können Sie im Kapitel "Scheidungsfolgen" nachlesen. Sie finden dort auch Informationen zu Themen wie Elterliche Sorge und Umgangsrecht.
- Bei Erziehungsproblemen, können Sie sich an eine Familienberatungsstelle oder an das Jugendamt wenden. Kontakt zu Beratungsstellen, die neben Paarberatung meist auch Beratung in Erziehungsfragen anbieten, finden Sie im Kapitel "Hilfen und Beratungsstellen für Familien".
- Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im Kapitel "Hilfen zur Erziehung".
- Als Alleinerziehender kommen selbstverständlich auch alle finanziellen Hilfen für Familien für Sie in Betracht. Im gleichnamigen Kapitel finden Sie die einzelnen Hilfsangebote als Verfahrensbeschreibungen aufgelistet.
- Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten Sie eine steuerliche Begünstigung.
Leistungen
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Beistandschaft des Jugendamts anfragen
Beistandschaft des Jugendamts anfragen
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Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
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Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
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Unterhaltsvorschuss beantragen
Unterhaltsvorschuss beantragen
Freigabevermerk
24.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg