Aus der Gemeinderatssitzung vom 9.Dezember 2020
Beiträge und Gebühren für Wasser und Abwasser neu berechnet
Die hohe technische Ausstattung für die Aufbereitung des Eisinger Trinkwassers in den Betriebsräumen bei der Gennenbachquelle schlägt sich auch im Wasserpreis nieder. Wassermeister Joachim Grimm (links) und Bürgermeister Thomas Karst überzeugen sich von der Funktion der Technik.
Die Neuberechnung der Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeseitigung und die Trinkwasserversorgung stand im Mittelpunkt der letzten Sitzung des Eisinger Gemeinderates in diesem Jahr. Zum Nachweis, dass diese vom Rat in Satzungen festzulegenden Abgaben dem im Kommunalabgabengesetz BW (KAG) vorgegebenen Rahmen entsprechen, müssen entsprechende Kalkulationen erstellt werden.
Bei der Erschließung von Baugebieten müssen sich die Grundstückseigentümer auch an den Kosten für Kanalisation, Kläranlage und Wasserversorgung in Form von Beiträgen beteiligen. Deren zulässige Höhe ist durch eine Globalberechnung zu ermitteln, die unter anderem die bereits entstandenen Kosten für diese Anlagen und die kalkulatorisch zu ermittelten Aufwendungen für die zukünftigen Investitionen berücksichtigt.
Wie Bürgermeister Thomas Karst ausführte, wurde die letzte Globalberechnung im Jahr 2001 von der Beratungsfirma Schmidt und Häuser GmbH, Nordheim, erstellt. Vor zwei Jahren erhielt diese den Auftrag zur Neukalkulation, deren Ergebnisse Geschäftsführer Robert Häuser dem Gremium vortrug. Danach konnte der Gemeinderat nun die Beiträge in folgender Höhe festgelegen: Abwasserbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal 3,15 Euro (bisher 2,70 Euro) je m² der Nutzungsfläche des Grundstücks, für den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlage 2,75 Euro (bisher 2,50 Euro) je m² Nutzungsfläche, Wasserversorgungsbeitrag 7,45 Euro (bisher 3,30 Euro) je m² Nutzfläche.
Wie Verbandskämmerin Saskia Rückriem vortrug sind auch die Verbrauchsgebühren neu kalkuliert worden. Zuletzt wurden sie zum 1. Januar 2018 geändert. Künftig beträgt beim Abwasser die Schmutzwassergebühr 1,67 Euro (bisher 2,25 Euro) je Kubikmeter Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr 0,41 Euro (bisher 0,68 Euro) je Quadratmeter versiegelter Fläche. Grund für die Gebührensenkung war der vorgeschriebene Ausgleich des in den Jahren 2015 bis 2017 entstandenen Überschusses bei den Einnahmen. Es seien geringere Kanalunterhaltungskosten angefallen als ursprünglich geplant, so die Kämmerin.
Anders sieht es bei den Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser aus. Dort sind die Aufwendungen gestiegen. Auch wurden 15 Prozent der Fixkosten in die Grundgebühr umgeschichtet. Wie Rückriem erläutert, sollen damit diese unabhängig vom Wasserbrauch entstehenden Kosten gleichmäßiger auf alle Verbraucher verteilt werden. Der Gemeinderat setzte die Wassergebühren (Beträge ohne Mehrwertsteuer) wie folgt fest: Verbrauchsgebühr 2,97 Euro (bisher 2,67 Euro) je Kubikmeter Frischwasser, Zählergebühr je Haushaltszähler 1,06 Euro (bisher 0,80 Euro) pro Monat und Zähler, Grundgebühr 4,54 Euro (bisher 3,30 Euro) pro Monat und Zähler.
Wie Bürgermeister Karst am Beispiel eines Vierpersonenhaushalts mit einem Verbrauch von 140 Kubikmetern Frischwasser berechnet hat, fällt die ab Januar 2021 geltende Gesamtgebührenhöhe für Wasser- und Abwasser mit einem Jahresbetrag von 717 Euro günstiger aus als bisher mit zusammen 738 Euro.
Auf die Frage von Gemeinderat Hans-Peter Karst, ob in der Zukunft Kostensenkungsmöglichkeiten bestünden, machte Bürgermeister Karst deutlich: Der technische Betrieb der Eisinger Wasserversorgung mit seiner Enthärtungsanlage für „weiches“ Wasser verursache schon Kosten, die mit einer nicht allzu hohen durchschnittlichen jährlichen Verbrauchsmenge von rund 200.000 Kubikmetern auf die Verbraucher umgelegt werden müssten. Allerdings, so Karst, sei auch zu bedenken, dass durch die zentrale Wasserenthärtungstechnik die sonst notwendigen häuslichen Enthärtungsanlagen in den Gebäuden und damit die entsprechenden Kosten entfallen. Künftig würde auch die Umsetzung der schon angedachten Investitionen für die Sicherung der Eisinger Trinkwasserversorgung die Gebührenhöhe beeinflussen.
Änderung der Hauptsatzung
Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, in die Hauptsatzung eine weitere Regelung für die Abhaltung von Gemeinderatssitzungen aufzunehmen. Die baden-württembergische Gemeindeordnung (GO) schreibt eine Präsenzsitzung vor, das heißt, nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung kann beraten und beschlossen werden. Für die Gemeinderäte besteht die Pflicht, an den Sitzungen persönlich teilzunehmen. Durch den neuen Paragrafen über die „Durchführung von Sitzungen ohne persönlichen Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“ können nun Gegenstände einfacher Art in einer Videositzung beraten und beschlossen werden.
Bildung eines Umlegungsausschusses
Zur Baulandumlegung im Bereich des Bebauungsplanes „Hölderlinstraße/Weberstraße hat der Gemeinderat einen Umlegungsausschuss gebildet. Dieser ist nach der Anordnung der Umlegung durch den Rat dann eigenständig für die Durchführung des Verfahrens zuständig. Als ordentliche Mitglieder gehören diesem Gremium an: Marcus Dunkel, Monja Beck (beide FWE), Ulrich Metzger (GfE) und Christoph Schickle (CDU).
Vorbereitung der Landtagswahl
Der Gemeinderat hatte zur Vorbereitung der Landtagswahl am 14. März nächsten Jahres einige Entscheidungen zu treffen. So wird für das Wahlverfahren das EDV-Programm „Wahlmanager“ eingesetzt. Die Wahlhelfer werden nach der Gemeindesatzung über die ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt. Gewählt wird in Eisingen in zwei Wahlbezirken und einem Briefwahlbezirk: Wahlbezirk 1 ist der kleine Saal der Bohrrainhalle, Wahlbezirk 2 ist die Bergäckerhalle. Die Briefwahl wird im großen Saal der Bohrrainhalle ausgezählt. Die Wahlvorstände für jeden Wahlbezirk, bestehend aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzern werden von der Verwaltung gebildet und mit zusätzlichen ehrenamtlichen Helfern besetzt.
Text und Foto: Schott