Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen
Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.
Verfahrensablauf
Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.
Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.
Fristen
Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen
Unterlagen
Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil:
- § 60 Angabe von Tatsachen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:
- § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
Zuständigkeit
Jobcenter
Vertiefende Informationen
keine
Freigabevermerk
08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg