Bildungs- und Teilhabeleistungen für junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Für eintägige Ausflüge von Schulen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) werden gezahlt.
Verfahrensablauf
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an das Sozialamt, das die Grundsicherungsleistung gewährt.
Fristen
keine
Unterlagen
- Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.
Kosten
keine
Sonstiges
Bildungs- und Teilhabeleistungen sind bis auf den Schulbedarf von einem Antrag abhängig.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwöftes Buch (XII) - Sozialhilfe:
- § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
- § 42 Bedarfe
Zuständigkeit
Das Sozialamt, das Ihnen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
18.08.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Sozialministerium Baden-Württemberg