Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger einreichen
Sie möchten sich über eine gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung in Baden-Württemberg beschweren? Hier können Sie Ihre Beschwerde direkt bei der zuständigen Stelle im Sozialministerium Baden-Württemberg einreichen.
Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich informiert.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
- Ihre Beschwerde wird umgehend geprüft.
- Falls erforderlich, wird der betroffene Sozialversicherungsträger aufgefordert, zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Prüfergebnis.
- Sofern es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird Ihr Anliegen an den zuständigen Sozialversicherungsträger zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben.
Fristen
keine
Unterlagen
- Bitte schildern Sie den Sachverhalt ausführlich.
- Sie können gerne weitere Unterlagen beifügen, zum Beispiel Ihren bisherigen Schriftverkehr mit dem Sozialversicherungsträger.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist vom Einzelfall abhängig. Dabei spielt auch eine Rolle, welche anderen Stellen beteiligt werden müssen.
Sonstiges
Sie haben die Möglichkeit, die Beschwerde anonym einzureichen. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erleichtert jedoch die Bearbeitung Ihrer Beschwerde. Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Beschwerde erfahren möchten, sind Ihre personenbezogenen Daten notwendig.
Rechtsgrundlage
- Artikel 17
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung:
- § 87 Umfang der Aufsicht
- § 88 Prüfung und Unterrichtung
- § 89 Aufsichtsmittel
- § 90 Aufsichtsbehörden
- § 90a Zuständigkeitsbereich
Zuständigkeit
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Postfach 10 34 43
70029 Stuttgart
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123-0
Fax 0711 123-3999
Vertiefende Informationen
Wenn sich Sozialversicherungsträger auf mehr als drei Bundesländer erstrecken, zum Beispiel die bundesunmittelbaren Krankenkassen wie BARMER Ersatzkasse oder Techniker Krankenkasse, dann liegt die Aufsicht beim
- Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Beschwerden über private Krankenversicherungen richten Sie bitte an die
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Freigabevermerk
16.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg