Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen
Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu.
Die schriftliche Prüfung umfasst:
- ein von Ihnen gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet
- Deutsch
- Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein)
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 240 und höchstens 300 Minuten.
Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:
- das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
- Mathematik, falls eine Fremdsprache schriftlich geprüft wurde, oder eine Fremdsprache, wenn Mathematik schriftlich geprüft wurde und
- auf ein Fach aus der Fächergruppe 1 (Physik, Chemie, Biologie) oder auf ein Fach aus der Fächergruppe 2 (Geschichte, Erdkunde). Die Fächergruppe wird mit der Zulassung festgelegt. Das Prüfungsfach aus der Fächergruppe wählen die Bewerberinnen oder Bewerber.
Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.
Fristen
Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr
Unterlagen
- Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über
- den bisherigen Bildungsgang,
- die ausgeübte Berufstätigkeit,
- die wissenschaftliche Beschäftigung und
- das erstrebte Berufsziel
- sämtliche Schulabgangszeugnisse
- Nachweise über Berufsausbildung und Berufsleistungen
- Angaben über
- das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
- die Schwerpunktgebiete in den einzelnen Fächern und
- das beabsichtigte Studium
- zwei Gutachten über die Befähigung, die Leistungen und den Bildungsstand, vor allem im gewählten Fachgebiet
- die Versicherung, dass Sie an keiner der folgenden Prüfungen teilgenommen und nicht um Zulassung dazu nachgesucht haben:
- ordentliche Abiturprüfung
- Abiturprüfung für Schulfremde
- Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis
- Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
- ein Passbild
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit
Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
etwa einen Monat
Sonstiges
Weitere fachspezifische Hinweise können Sie dem Merkblatt zur Begabtenprüfung entnehmen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das Kultusministerium Baden-Württemberg
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg