Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen
Auszubildende haben während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.
Bewilligungsdauer:
- bei beruflicher Ausbildung: 18 Monate
- bei anderen Ausbildungen: 12 Monate
Verfahrensablauf
BAB wird auf Antrag gewährt. Diesen müssen Sie schriftlich stellen. Das dafür notwendige Formblatt liegt bei der zuständigen Stelle aus.
Sie können den Antrag auch nach Beginn der Maßnahme stellen. Dann wird die BAB rückwirkend nur vom Beginn des Monats an bewilligt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. Über den Anspruch wird normalerweise bei beruflicher Ausbildung für 18 Monate, im Übrigen für ein Jahr entschieden. Danach müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.
Fristen
frühestmöglichen
Unterlagen
- Ausbildungsvertrag
- Mietvertrag
- Nachweise über das Einkommen Ihrer Eltern: Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung aus dem vorigen Jahr
- wenn Sie verheiratet sind: Nachweise über das Einkommen Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners: Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung aus dem vorigen Jahr
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die Agentur für Arbeit.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 29.06.2018 freigegeben.