Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Sonstiges
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Rechtsgrundlage
- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Zuständigkeit
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
Vertiefende Informationen
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Verwandte Lebenslagen
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Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes
Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes
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Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
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Nach der Geburt
Nach der Geburt
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Personalausweis, Reisepass
Personalausweis, Reisepass
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Reisedokumente für Kinder
Reisedokumente für Kinder
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Dokumente und Visa
Dokumente und Visa
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Reisen von Minderjährigen
Reisen von Minderjährigen
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Personalausweis und Reisepass
Personalausweis und Reisepass
Freigabevermerk
17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg