Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
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Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
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Beginn der Vormundschaft
Beginn der Vormundschaft
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Ende der Vormundschaft
Ende der Vormundschaft
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Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
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Folgen der Betreuung
Folgen der Betreuung
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Rechte und Pflichten des Vormundes
Rechte und Pflichten des Vormundes
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Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung
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Voraussetzungen der Betreuung
Voraussetzungen der Betreuung
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Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
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Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg