Bekanntmachungen der Gemeinde Eisingen
Bekanntmachungen der Gemeinde Eisingen
Öffentliche Bekanntmachung: Lärmaktionsplan Eisingen 2026
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung „Lärmaktionsplan Gemeinde Eisingen" nach 34. BImSchV, §7
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument zum Schutz der Bevölkerung vor Umgebungslärm. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), die in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a–f) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) umgesetzt wurde. Gemeinden, in deren Gemarkung Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag verlaufen, sind zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.
Warum ist ein Lärmaktionsplan für Eisingen erforderlich?
Durch das Gemeindegebiet von Eisingen verläuft die Landesstraße L 621 in Richtung Pforzheim bzw. Stein sowie die K 4530 zur B 294. Auf der L 621 wurden Verkehrsmengen von über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag festgestellt, wodurch eine Kartierungs- und Planungspflicht besteht. Schalltechnische Untersuchungen haben ergeben, dass insbesondere entlang der Ortsdurchfahrt an einzelnen Gebäudefronten Lärmbelastungen auftreten, die im Tageszeitraum über 70 dB(A) und im Nachtzeitraum über 60 dB(A) liegen – Werte, die gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können.
Wozu dient der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan verfolgt folgende Ziele:
- Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Lärmsituation vor Ort
- Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung, z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder bauliche Maßnahmen an Ortseingängen
- Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme von Lärm
- Langfristige Steigerung der Lebensqualität und Verbesserung der Wohn- und Gesundheitssituation der Bevölkerung
Aktueller Stand – Fortschreibung 2026
Die Gemeinde Eisingen hat das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein, Karlsruhe, mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans beauftragt. Der erarbeitete Entwurf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.05.2026 vorgestellt und beraten. Im Anschluss hat der Gemeinderat beschlossen, gemäß den gesetzlichen Vorgaben nunmehr die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen, bevor der Plan abschließend beschlossen wird.
Öffentlichkeitsbeteiligung – Jetzt mitwirken
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 30.09.2026 im Rathaus Eisingen, Talstraße 1, während der üblichen Dienststunden im Ordnungsamt zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Innerhalb dieses Zeitraums können Stellungnahmen, Vorschläge und Anregungen schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Eisingen eingereicht werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren geprüft und soweit möglich im Rahmen der Lärmaktionsplanung berücksichtigt.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in die Abwägung einbezogen. Der endgültige Lärmaktionsplan wird anschließend durch den Gemeinderat beschlossen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Ergebnisse werden zudem gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Europäische Union gemeldet.
Eisingen, den 30.07.2026
Den Entwurf des Lärmaktionsplans können Sie nachfolgend einsehen: Lärmaktionsplan Gemeinde Eisingen 2026 – Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung PDF-Dokument20,9 MB30.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt: hier klicken PDF-Dokument145,53 KB30.07.2026
Bericht erstellt mit TIVIO-KI der Gemeinde.
