Bekanntmachungen der Gemeinde Eisingen
Bekanntmachungen der Gemeinde Eisingen
Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern gilt ab 04. Juli
Erstelldatum03.07.2026
Wasserentnahmeverbot ab 4.7.: Entnahme aus Bächen und Flüssen bis 15.10. verboten. Schutz der Gewässer hat Vorrang. Befreiungen auf Antrag möglich.
Wasserentnahmeverbot im Enzkreis ab 4. Juli 2026
Landratsamt erlässt Rechtsverordnung zum Schutz der oberirdischen Gewässer
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und zum Schutz der Gewässer im Enzkreis hat das Landratsamt Enzkreis eine Rechtsverordnung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. 1
Das ist verboten
Vom 4. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2026 ist die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Enzkreis untersagt. Das Verbot umfasst: 1
- Wasserentnahme mit technischen Geräten wie Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen
- Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern
- Entnahmen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau
Warum ist das notwendig?
Die Maßnahme dient dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, dem Schutz der Natur und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Befreiungen möglich
In begründeten Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde des Landratsamts Enzkreis auf Antrag eine Befreiung erteilen, wenn eine unbillige Härte vorliegt oder eine Beeinträchtigung der Schutzgüter ausgeschlossen werden kann.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Wassergesetzes für Baden-Württemberg.
Weitere Informationen
- Die vollständige Rechtsverordnung finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wasserentnahmeverbot sind auf der Website des Landratsamts verfügbar
- Persönliche Einsichtnahme: Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim während der Sprechzeiten
Wichtig: Sollte sich die Lage nachhaltig entspannen, prüft das Landratsamt die vorzeitige Aufhebung dieser Rechtsverordnung.
Link zur Verordnung PDF-Dokument98,87 KB03.07.2026
FAQ Wasserentnahmeverbot / Landratsamt Enzkreis
KI-Hinweis: Beitragstextinhalt generiert mit TIVIO