Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen
In der heutigen Konferenz hat die Landesregierung BW beschlossen, dass die gegenwärtig geltenden Schließungen der Schulen und Kindertagesstätten bis 31.01.2021 fortbestehen.
Die Notbetreuung wird daher unter den bisherigen Voraussetzung bis zunächst 31.01.2021 angeboten.
Um das Ziel der Kontaktreduzierung zu erreichen, ist eine restriktive Handhabung erforderlich. Die „Notbetreuung“ soll ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
In drei Fallkonstellationen kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden:
1. Beide Erziehungsberechtigte (bei Alleinerziehenden dieser) sind durch ihre berufliche Tätigkeit oder des Studiums/Schulbesuches tatsächlich an der Betreuung gehindert und es steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung. Die Eltern erklären, dass beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird oder ob die beruflichen Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
2. Wenn das Kindeswohl dies erfordert
3. Aus anderen schwerwiegenden Gründen
Um die praktische Umsetzung planen zu können, bitten wir um Bedarfsanmeldung mit Anmeldeformular bis Freitag, 15.01.2021, 10:00 Uhr, per e-mail an corona@eisingen-enzkreis.de, Briefkasteneinwurf oder über Ihre Einrichtungsleitung.
Für Kinder, welche sich bereits in der Notbetreuung befinden und keine Änderung der Betreuungszeit notwendig ist, ist kein neues Anmeldeformular einzureichen.
Für Kinder der evang. Kindertagesstätte erfolgt die Regelung und Bedarfsprüfung der Notbetreuung über die Einrichtungsleitung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen und die Leiterin des Hauptamtes, Frau Gewiß, Tel. 07232/3811-23, gerne zur Verfügung.
Antrag auf Notbetreuung in der Kindertagesstätte/Grundschule/Hort