Bestellung von Brennholz für 2024/2025
Bestellung von Brennholz 2024/2025
Bestellung von Brennholz für 2024/2025
In diesem Jahr bietet die Gemeinde Eisingen ihren Bürgern Brennholz in langer Form für den privaten Eigenbedarf zu folgenden Preisen an.
Laubbrennholz (20% Nadelholzanteil zulässig) in langer Form: 80€/fm
Reines Nadelholz in langer Form: 57 €/fm
Bitte beachten Sie:
Bei der Bereitstellung von Brennholz in langer Form kann die Menge verfahrensbedingt um plus/minus ein Festmeter (fm) von der bestellten Menge abweichen. Die tatsächlich zugewiesene Menge wird in Rechnung gestellt.
Das ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular bitte bis zum 15.10.2024 auf dem Rathaus abgeben oder alternativ an folgende E-Mailadresse senden:
brennholz@eisingen-enzkreis.de
Die Lieferung der bestellten Menge kann nicht garantiert werden. Später eingehende Bestellungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Laubholz-lang Polter können bis zu 20% Nadelholz enthalten.
Hinweis zur Ausgabe der Loszettel:
Sobald in einem Waldgebiet Holz eingeschlagen wurde, werden die ersten Lose zugeteilt. Manche bekommen daher ihr Holz schon im Oktober 2024, andere erst im März 2025.
Die Zuteilung erfolgt folgendermaßen: Sie erhalten eine Rechnung mit dem Hinweis den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Gemeindekonto zu überweisen.
Nach fristgerechtem Zahlungseingang wird Ihnen der Loszettel mit Lageplan zugesendet.
Schlagraumvormerkung für Winter 2024/2025
Schlagraumvormerkung für Winter 2024/2025
Bis 15.Oktober 2024 können Sie sich im Bürgerbüro auf dem Rathaus Eisingen (Telefon: 381123 montags- freitags 8-12 Uhr) für die Zuteilung eines Schlagraumes vormerken lassen. Die Bereitstellung kann jedoch nicht garantiert werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der Nachweis eines Motorsägenlehrganges Vorraussetzung für die Zuteilung eines Schlagraumes ist.
Wer also Schlagraum möchte, und bisher noch keine Bescheinigung abgegeben hat, muss bei der Bestellung die Kopie einer Lehrgangsbescheinigung auf dem Rathaus vorlegen.
Ohne eine vorliegende Bescheinigung wird kein Schlagraumlos zugeteilt.
für den Forst
Steinbeck