Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2024 - 2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Pforzheim und Landgericht Karlsruhe als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Welche Voraussetzungen braucht es, um Schöffe zu werden?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Eisingen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen ist:
- wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
- gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
- hauptamtlich Tätige in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
- Religionsdiener
Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement stammen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein. Sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen wahren. Die Schöffen sind mit dem Berufsrichter gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –
haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Zum Verfahren:
Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde bewerben – bei der Gemeinde Eisingen bis zum 07.04.2023. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste hat der Gemeinderat grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Nach Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeinderat und deren Auslegung und Bekanntmachung wird diese dem Amtsgericht vorgelegt. Eine Zusicherung der Wahl ist damit nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen. Mindestens die Hälfte der Bewerber bleibt deshalb unberücksichtigt.
Ansprechpartner:
Ihre Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder für das Amt eines Jugendschöffen richten Sie bis spätestens 07.04.2023 an die Gemeinde Eisingen, Hauptamt, Herrn Lamprecht, Talstr. 1, 75239 Eisingen.
Die Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen erfolgt über den Jugendhilfeausschuss des Enzkreises. Die Bewerbung ist ebenfalls bis zum 07.04.2023 an die Gemeinde Eisingen zu richten.