Informationen zum Coronavirus
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit Ende Oktober 2020 ist der Enzkreis mit einer 7-Tage Inzidenz von über 50 Risikogebiet. Die Zahlen hatten sich zwischenzeitlich auf über 300 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner und Woche erhöht.
Ein Rückgang der Infiziertenzahlen seit dem Jahreswechsel gibt leichte Hoffnung, aber noch keine Entwarnung.
In der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 10.02.2021 wurde deshalb die Fortführung der seit 16.12.2020 geltenden Maßnahmen grundsätzlich bis zunächst 07.03.2021 beschlossen.
Für die Kindertagesstätten erfolgt eine Öffnung ab dem 22.02.2021. Die Grundschulen bieten einen Wechselunterricht ab dem 22.02.2021, Notbetreuung wird in benötigtem Umfang bei Vorliegen der Voraussetzungen weiter angeboten.
Die einzelnen Regelungen können der angehängten aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 15.02.2021 gültigen Fassung entnommen werden.
Helfen Sie bitte alle mit, damit die Zahlen weiter gesenkt werden und wir unsere Geschäfte und Restaurants wieder öffnen, unser Vereinsleben wieder Schritt für Schritt stattfinden und unsere Schulen und Kita’s geöffnet bleiben können.
Nicht alles, was rechtlich noch erlaubt ist, muss auch zum Äußersten ausgereizt werden. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, Verantwortung für sich selbst, seine Nächsten, aber auch für die Gemeinschaft zu übernehmen.
In diesem Sinne danke Ich Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Lage und weiteren Informationsquellen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Corona-Seite des Landratsamtes unter www.enzkreis.de/corona.
Bei Fragen rund um das Thema Impfung: https://www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Bauen-Naturschutz-Umwelt-Gesundheit-und-Infrastruktur/Gesundheitsamt/Allgemeine-Informationen/Infos-zu-Impfungen-und-Impfzentren/ sowie allgemeine Informationen auch zum Impfstff unter: https://www.gesundheitsinformation.de
Auf Grund der Lageentwicklung ist das Rathaus seit Montag, 28.12.2020 für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Für dringende Angelegenheiten bitten wir um Terminvereinbarung mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/-in oder über die Zentrale, Tel. 07232/3811-0.
Gem. geltender Rechtslage wird beim vereinbarten Termin Zutritt nur gewährt, wenn der Besucher eine medizinische Maske trägt. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann und ein gültiges ärztliches Attest vorweisen kann, wird gebeten, diesen Umstand bei der Terminvereinbarung zu nennen, damit die individuelle Verfahrensweise abgeklärt werden kann.
Des Weiteren weisen wir noch auf die Corona-Verordnung Absonderung vom 10.01.2021 hin.
In ihr ist geregelt, dass ab sofort keine behördlichen Quarantäneanordnungen mehr ausgestellt werden, die Pflicht zur Absonderung ergibt sich unmittelbar aus dieser Rechtsverordnung (s. Anhang).
Sie müssen sich in folgenden Fällen unverzüglich in Absonderung begeben:
- wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind,
- wenn Sie auf Ihr Testergebnis warten (gilt nur für Personen, die aufgrund von Symptomen getestet wurden),
- wenn ein Haushaltsangehöriger Ihnen mitteilt, dass er positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde,
- wenn die zuständige Behörde Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie eine Kontaktperson der Kategorie I sind,
- wenn die Schulleitung oder die zuständige Behörde Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie eine Kontaktperson der Kategorie „Cluster-Schüler“ sind.
Sie erhalten im Nachgang eine Bescheinigung der zuständigen Behörde (unter anderem zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG) über die Absonderung. Die Zustellung kann einige Tage dauern.
Bei Rückfragen zum Gesamtkomplex „Corona“ dürfen sie sich gerne an unser Ordnungsamt oder mich wenden.
Ihr
Thomas Karst
Bürgermeister
CoronaVO Einreise-Quarantäne (Stand 25.02.2021)
Regelungen für Bestattungen auf dem Friedhof in Eisingen (Stand 25.01.2021)
CoronaVO Absonderungen (Stand 25.02.2021)
CoronaVO konsolidierte Fassung (in der ab 15. Februar gültigen Fassung)