Öffentliche Gemeinderatssitzung
Zur Einhaltung vorgeschriebener Infektionsschutzmaßnahmen ergehen noch folgende Hinweise:
- Zwischen allen Teilnehmenden ist ein Abstand im Radius von 2 m einzuhalten, entsprechend ist die Bestuhlung angeordnet.
- Alle Teilnehmenden betreten bzw. verlassen die Örtlichkeit einzeln und in ausreichendem Abstand zueinander.
- Beim Eintritt wird die Händedesinfektion empfohlen, entsprechende Händedesinfektionsmittelspender sind bereitgestellt.
- Für Alle an der Sitzung Teilnehmenden wird während der gesamten Sitzung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.
- Personen, die Symptome einer Erkältung verspüren, dürfen nicht teilnehmen.
Einladung:
Tagesordnung (öffentlich)
Genehmigung des Protokolls vom 11.11.2020
Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der Sitzung vom 11.11.2020
Neuerstellung Globalberechnung der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge
-Beratung und Beschlussfassung-
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
-Beratung und Beschlussfassung-
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
-Beratung und Beschlussfassung-
- Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
- Kalkulation für die Gebühren der Wasserversorgung - Erläuterungen und Entscheidungen des Gemeinderats
- Gebührenkalkulation des Wasserzinses
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
-Beratung und Beschlussfassung-
Landtagswahl 14.03.2021
7.1 Nutzung des EDV-Programms Wahlmanager
7.2 Entschädigung des eingesetzten Personals
7.3 Bildung der Wahlbezirke
7.4 Bestimmung der Wahlräume
-jew. Beratung und Beschlussfassung-
7.5 Bildung der Wahlvorstände
-Information-
Bauangelegenheiten
Errichtung einer Gartengerätehütte, Flst.Nr. 10340, Hofäckerstraße
-Beratung und Beschlussfassung-
Bildung eines Umlegungsausschusses gem. § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches
-Beratung und Beschlussfassung-