öffentliche Gemeinderatssitzung
Zur Einhaltung vorgeschriebener Infektionsschutzmaßnahmen ergehen noch folgende Hinweise:
- Für alle Teilnehmenden und Besucher gilt die 3G-Beschränkung.
Dies bedeutet, dass nicht immunisierten Teilnehmenden und Besucherinnen und Besucher der Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet wird.
Wir weisen darauf hin, dass eine Testmöglichkeit vor Ort nicht besteht. - Zwischen allen Teilnehmenden/Besuchern ist ein Abstand im Radius von mindestens 2 m einzuhalten, entsprechend ist die Bestuhlung angeordnet.
- Alle Teilnehmenden/Besucher betreten bzw. verlassen die Örtlichkeit einzeln und in ausreichendem Abstand zueinander.
- Beim Eintritt wird die Händedesinfektion empfohlen, entsprechende Händedesinfektionsmittelspender sind bereitgestellt.
- Für alle Teilnehmenden/Besucher wird während der gesamten Sitzung das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) vorgeschrieben.
- Personen, die Symptome einer Erkältung verspüren, dürfen nicht teilnehmen.
- Die Personenanzahl kann bei Bedarf beschränkt werden.
Tagesordnung (öffentlich)
Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters Sascha-Felipe Hottinger