Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

TIVIO Chat-Agent
Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
Verarbeitungsunternehmen
TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Verbesserung des Bürgerservices durch automatisierte Beantwortung von Fragen
  • Weiterleitung spezifischer Anfragen an Fachabteilungen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Large-Language-Modelle (LLMs)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Zeitpunkt der Anfrage
  • Eingaben in den Chatbot
Ort der Verarbeitung
Deutschland (Hosting in der Europäische Union)
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden nach 90 Tagen gelöscht.
Datenempfänger

TIVIO GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@tivio.ai

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein (Hosting ausschließlich innerhalb der Europäischen Union)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eisingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eisingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Chat-Agentladen
Logo Gemeinde EisingenGebärdenspracheLeichte SpracheInstagram-Seite der Gemeinde Eisingen

Leistungen

Wasserfahrzeuge auf dem Bodensee - Zulassung oder Registrierung beantragen

Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zur Schifffahrt zugelassen sein, ähnlich wie Autos zum Straßenverkehr. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.

Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie nur registrieren lassen. Eine Zulassung ist nicht notwendig. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zulassung Ihres Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Formulare finden Sie im Internet:

Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine

  • Tauglichkeit
  • Betriebssicherheit und
  • Ausrüstung.

Die Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.

Sie erhalten die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht.

Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsurkunde verloren haben oder diese unbrauchbar geworden ist, können Sie bei der Ausstellungsbehörde eine Zweitausfertigung beantragen.

Fristen

keine

Unterlagen
  • Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel)
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Kopie des Abgastypenprüfzertifikats des Motors
  • Eignerhandbuch in deutscher Sprache und CE-Konformitätserklärung
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht
Kosten

EUR 20,00 - 10.000

Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Eine Bearbeitung erfolgt üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Sonstiges

Sie müssen zugelassene Boote alle drei Jahre von der zuständigen Stelle erneut untersuchen lassen (Nachuntersuchung).

Veränderungen, die sich auf die Angaben der Zulassungsurkunde auswirken, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen die Anschrift des Käufers oder der Käuferin und den künftigen Standort mitteilen.

Verlegen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt Ihres Fahrzeuges in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten eine neue Zulassungsurkunde beantragen.

Rechtsgrundlage

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO) und die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung-BSO)

Zuständigkeit

für die Zulassung von Fahrzeugen auf dem Bodensee: die Landratsämter Bodenseekreis, Konstanz und Lindau

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zur Bootszulassung bieten das Landratsamt Konstanz und das Landratsamt Lindau im Internet an.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr haben dessen ausführliche Fassung am 28.08.2023 freigegeben.

Seite drucken